Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
wir begrüßen Sie im Klinikum Leer.
Ohne die üblichen Formalitäten geht es leider auch in unserem Klinikum nicht. Damit Sie als Patienten nicht mehrere Anlaufstellen aufsuchen und mehrfach befragt werden müssen, hat das Klinikum Leer die „Zentrale Patienten- und Notfallaufnahme“ eingerichtet.
Ein Vorteil für Sie ist, dass Sie eine zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung und die medizinische und pflegerische Aufnahme, beziehungsweise Erstversorgung haben. Die Zentrale Patientenaufnahme, kurz ZPA genannt, ist, bis auf den Bereich der Gynäkologie, für sämtliche Kliniken in der Klinikum Leer gGmbH zuständig.
Ablauf in der Zentralen Patientenaufnahme
Um eine möglichst schnelle und für Sie unproblematische Aufnahme zu ermöglichen, bitten wir Sie zunächst im Warteraum der ZPA Platz zu nehmen. Von dort aus werden Sie nach und nach, entweder durch ein Lichtsignal oder persönlich, in das Aufnahmezimmer gerufen. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter unseres Hauses wird Sie in Empfang nehmen, um als erstes die notwendige administrative Aufnahme zu klären.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Versicherungs-Chipkarte
- falls vorhanden: Zuzahlungsbefreiungskarte Ihrer Krankenkasse
falls vorhanden: Krankenhauseinweisung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes
Sie kommen in einer Notfallsituation?
Bei einer Notaufnahme (z.B. Schnittverletzungen, Kreislauf- und Herzprobleme oder einem Arbeitsunfall) sprechen Sie bitte sofort das Aufnahmepersonal an, um die notwendigen Behandlungsmaßnahmen einleiten zu können.
Wir müssen im Falle einer Notaufnahme seit dem 01.10.2004 eine Notfallgebühr von 10,00 € erheben. Diese Gebühr fällt bei jeder ersten Inanspruchnahme eines Notdienstes innerhalb eines Quartals an und ist bitte nicht mit der Praxisgebühr z. B. bei der Hausärztin oder beim Hausarzt zu verwechseln. Diese Notfallgebühr ist nicht zu zahlen, wenn Sie schon einmal einen Notfall in dem Quartal erlitten haben sollten, eine allgemeine Zuzahlungsbefreiungskarte Ihrer Krankenkasse vorweisen können, Beamter, Privatpatient/in oder unter 18 Jahre alt sind.
Ihr/e Hausarzt/ Hausärztin hat Ihnen eine Einweisung ins Krankenhaus mitgegeben?
Nachdem die Aufnahme in der Verwaltung erfolgt ist, nehmen Sie bitte im Wartebereich Platz. Sie werden dort vom Pflegepersonal abgeholt und anschließend von einem Arzt der für Ihr Krankheitsbild zuständigen Fachklinik untersucht. Dieser wird dann mit Ihnen gemeinsam den geeigneten Behandlungsablauf festlegen.
Sie haben einen festen Termin?
Bei einer geplanten stationären Aufnahme wird Ihnen der Behandlungsvertrag mit den möglichen Wahlleistungen erklärt und unterzeichnet. Selbstverständlich werden auch die Kosten (z.B. für Wahlleistungen, Ihren Eigenanteil oder die Telefongebühren), die auf Sie zukommen könnten, umfassend erläutert.
Zusätzlich erhalten Sie von uns die allgemeinen Vertragsbedingungen unseres Hauses
Wenn Sie durch ihre niedergelassene Fachärztin/ ihren niedergelassenen Facharzt (z. B. Chirurge, Gynäkologe, Internist etc.) eingewiesen wurden, haben Sie in der Regel im Vorfeld eine eingehende Untersuchung und Diagnose durch ihre Fachärztin oder ihren Facharzt erfahren. Im Anschluss an die Aufnahme werden Sie dann an die zuständige Station oder, falls dies nötig ist, Abteilung (z. B. die Röntgenabteilung) weitergeleitet. Bei Bedarf begleitet Sie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zur jeweiligen Station oder zu der entsprechenden Abteilung.





